Unterstütze grüne Politik mit (D)einer Spende

 
Unser Kreisverband macht grüne Politik im Landkreis Altenburger Land. Wir engagieren uns im Kreistag sowie in Stadt- und Gemeinderäten. Als Partei sind wir dazu auf Unterstützer*innen angewiesen, die unsere Arbeit durch ihre Mitgliedschaft, aber auch durch finanzielle Zuwendungen ermöglichen. Du bist für Klimaschutz und Energiewende, für nachhaltiges Wirtschaften, für eine gerechte und moderne Gesellschaft? Du möchtest, dass wir im Grünen Salon auch weiterhin tolle Veranstaltungen mit hochkarätigen Gästen durchführen können? Dann spende für den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Kreisverband Altenburger Land – für eine nachhaltige Politik mit Zukunft. Dabei helfen uns schon kleine Beträge, sind sie doch in der Summe oft sehr hilfreich.

Spenden kannst Du am besten durch Überweisung auf das Konto unseres Kreisverbandes:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KV Altenburger Land

Sparkasse Altenburger Land

IBAN: DE48 8305 0200 1111 0055 98

BIC: HELADEF1ALT

Wie funktioniert eine Parteispende?

Die Spende an unseren Kreisverband ist selbstverständlich steuerlich absetzbar. Nach Eingang Deiner Spende auf unserem Konto stellen wir Dir zeitnah eine Spendenquittung aus; für jede gespendete 100 Euro erhältst Du dann im Zuge Deiner Steuererklärung 50 Euro vom Finanzamt zurück.

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300 Euro jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50 Prozent des zugewendeten Betrages, das heißt maximal 825 Euro beziehungsweise 1.650 Euro, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650 Euro beziehungsweise 3.300 Euro nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.

Informationen zum Datenschutz bei Spenden

Der Schutz deiner persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten Deine Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (EU-Datenschutz­grundverordnung, Telemediengesetz).

Wir weisen darauf hin, dass wir im Zuge der Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung gemäß Parteiengesetz §25 (3) verpflichtet sind, Deinen Namen und Anschrift zur Veröffentlichung zu melden, wenn Deine Spenden, Mitgliedsbeiträge oder Mandatsträgerbeiträge einen Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro im Jahr übersteigen. Gemäß § 23 Parteiengesetz muss unser Rechenschaftsbericht von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden. Dazu sind wir verpflichtet, auf Nachfrage personenbezogene Daten zu übermitteln. Auch das zuständige Finanzamt kann zur Prüfung Einsicht in personenbezogene Daten verlangen.

Schließlich sind wir gesetzlich verpflichtet, Name, Anschrift und Zahlungsdaten ab Zahlung zehn Jahre lang aufzubewahren. Anschließend werden Deine Daten automatisch gelöscht.

Wir möchten Dich über unsere Arbeit informieren, eine gute Beziehung zu Dir aufbauen und Dich für grüne Themen und Ziele begeistern. Deshalb verarbeiten wir auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 a der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung Deine Daten und Kriterien zur interessengerechten Spenderauswahl, zum Beispiel für postalische oder elektronische Spendenmailings. Wir speichern dazu Deinen Namen, Postanschrift und E-Mail, Kontoverbindung und bisherige Zahlungen in unserer Datenbank. Wenn Du dies nicht wünschst, kannst Du jederzeit per Mail an kontakt[at]gruene-abgland.de der Verwendung Deiner Daten grundsätzlich oder für bestimmte Zwecke widersprechen.

Weitere Informationen findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Zuletzt bearbeitet am 01.09.2023 / alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen